Wir wollen im Verein unseren Mitglieder gern das nötige Know-How vermitteln, damit sie bei den Bergsportaktivitäten immer sicher unterwegs sind und ihr Wissen an andere Mitglieder weitergeben können.
Dafür unterstützen wir die Aus- und Weiterbildungen unserer Mitglieder durch den Hauptverein zu Trainerinnen und Übungsleiterinnen.
Du möchtest deinen eigenen bergsportlichen Horizont erweitern, von erfahrenen Bergführer*innen dazu lernen und dieses Wissen dann in Kursen und Touren an unsere Mitglieder weitergeben? Dann bist du hier genau richtig. Melde dich bei Marko.
Die Tätigkeit im Ausbildungsbereich der Sektion ist rein ehrenamtlich. Ziel ist eine fundierte Ausbildung von Vereinsmitgliedern im alpin-sportlichen Bereich, ausschließlich innerhalb von Sektionskursen.
- Fachübungsleiter*in Skibergsteigen (TCSB)
- Trainer*in B Skihochtour (TBSH)
- Trainer*in B Eisfallklettern (TBEK)
- Familiengruppenleiter*in (FGL)
- Wanderleiter*in (WL)
- Trainer*in C Bergwandern (TCBW)
- Trainer*in C Bergsteigen (TCBS)
- Trainer*in B Hochtouren (TBHT)
- Trainer*in B Alpinklettern (TBAK)
- Trainer*in B Plaisirklettern (TBPK)
- Trainer*in B Klettersteig (TBKS)
- Fachübungsleiter*in Mountainbike (MTB)
- Trainer*in C Sportklettern Breitensport (TCSP)
- Trainer*in B Sportklettern Breitensport (TBSP)
- Trainer*in C Sportklettern Leistungssport (TCLS)
- Trainer*in B Sportklettern Leistungssport (TBLS)
- Trainer*in C Klettern für Menschen mit Behinderungen (TCMB)
- Trainer*in C Bouldern (TCBO)
- Routenbauer*in Breitensport (RB)
A ) Wer für die Sektion Halle als Ausbilder*in tätig werden möchte, Interesse an einer Lehrtätigkeit und entsprechende Zeitkontingente u. Vorkenntnisse mitbringt, kann sich an unsere Ausbildungsreferenten Marko Turek wenden.
Je nach Bedarf der Sektion und Eignung der Bewerber kann das entsprechende Referat nach einer obligatorischen Testphase der Aspirant*innen als Helfer*in bei Ausbildungskursen eine Ausbildung zum/zur Fachübungleiter*in bzw. Trainer*in bewilligen.
Ziel einer solchen Ausbildung ist, über ein ehrenamtliches Engagement das Angebot der Sektion mit eigenen, gerne auch kreativen Kursangeboten zu bereichern.
Die Auszubildenden verpflichten sich dabei, regelmäßig für die Sektion Halle Kurse anzubieten.
Ausbildungen mit dem Ziel einer gewerblichen Nutzung werden von der Sektion Halle nicht gefördert.
Phase 1 (in der Regel bis 01. September eines Jahres für eine Ausbildung im Folgejahr):
- Anfrage beim Referenten (Darstellung der eigenen Fähigkeiten, Interessen u. Perspektiven in der Ausbildung der Sektion)
- Phase des Hospitierens als Helfer*in in Kursen (bzw. Sichtungstraining)
- vorläufige Zulassung zur Ausbildung seitens des Referenten
Phase 2 (in der Regel bis 30. September eines Jahres für eine Ausbildung im Folgejahr):
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung, für die Sektion regelmäßig Kurse zu geben
- Abgabe einer Datenschutzerklärung
- engültige Zulassung seitens der Geschäftsstelle
Phase 3 (ab ca. 15. Oktober)
- ab ca. 12. Oktober online-Reservierung eines Ausbildungskurses beim DAV Dachverband durch den/die von der Sektion zugelassene(n)Interessent*in
- Anmeldung der Ausbildung über die Geschäftsstelle (binnen 4 Wochen nach Reservierung)
Phase 4 (allerspätestens bis kurz vor Kursbeginn)
- Nachweis eines erste-Hilfe-Kurses (9 Std)
- Abgabe eines erweiterten Führungszeugnisses
Die Ausbildung selbst wird vom DAV Dachverband durchgeführt. Mitte Oktober jeden Jahres erscheint das Ausbildungsprogramm des Dachverbandes neu für das kommende Jahr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen also alle obigen Punkte bereits geklärt sein und eventuelle Interessenten in der Etatplanung berücksichtigt sein. Daher sollte mensch mit einem längeren Vorlauf in einem solchen Verfahren rechnen.
Da das Thema sehr umfangreich ist, verweisen wir auf die Broschüre des Dachverbandes, in der die Punkte Voraussetzungen, Kursinhalte, Tätigkeitsbereiche, Kurskosten und Termine umfassend behandelt werden.
- Bitte keine Reservierung eines Lehrgangs beim Dachverband ohne vorherige Absprache mit den Ausbildungsreferenten!
- Der Bedarf der Sektion und die Eignung der Bewerber sind maßgeblich für die Bewilligung einer Ausbildung.
- Eine Phase des Hospitierens als Helfer*in oder ein Sichtungstraining muss vorgeschaltet werden.
- Phase 1 und 2 müssen erfüllt sein, bevor eine Ausbildung (für das kommende Jahr) im Vorjahr bis zum 30.09. in den entsprechenden Etat eingestellt werden kann und die zugelassene(n) Interessent*innen eine Kursreservierung vornehmen dürfen.
- Die Auszubildenden verpflichten sich zu einer regelmäßigen ehrenamtlichen Tätigkeit in der Sektion Halle.